Firma in Not

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Grundlagen der Firmeninsolvenz

Wenn die Zahlen unübersichtlich werden und alles durcheinandergerät, bringen wir wieder Ordnung in die Lage. Wir prüfen ruhig und sachlich, ob eine Fortführung möglich ist – und zeigen verbindlich die Schritte, die jetzt wirklich notwendig sind.

Sachstandsaufnahme

Wir erfassen den tatsächlichen Zustand des Unternehmens vollständig – wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich. Die Analyse bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und stellt sicher, dass Entscheidungen sauber dokumentiert und rechtskonform getroffen werden.

Unsere Schritte im Überblick:

• Gläubigerdaten
Erfassung sämtlicher Gläubiger, Forderungen, überfälliger Zahlungsfristen und Vertragsarten. Grundlage für die Bewertung der bestehenden Verpflichtungen und möglichen Risiken.

• Offene Posten
Durchsicht aller offenen Rechnungen inklusive Mahnstatus. Einordnung des aktuellen Zahlungsverzugs und der drohenden Maßnahmen.

• Auftragsstatus und Liquiditätsableitung
Prüfung laufender und vertraglich zugesicherter Aufträge. Ableitung, wann welche Umsätze realisierbar sind – als Basis für ein geordnetes Liquiditätsmanagement.

• Lieferanten-, Darlehens- und Bankverbindlichkeiten
Sichtung aller laufenden Verträge, Rückstände, Fristen und Sicherheiten. Einschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen und Handlungsspielräume.

• Rechtsangelegenheiten
Erfassung laufender oder drohender Prozesse, Streitigkeiten, Vollstreckungen und weiterer rechtlicher Risiken. Bewertung der möglichen finanziellen und operativen Folgen.

• Fortführungsfähigkeit
Gesamtbewertung, ob das Unternehmen unter den gegebenen Umständen weitergeführt werden kann und welche Schritte dafür erforderlich sind.

Statusfeststellung

Wir stellen den rechtlichen und wirtschaftlichen Status des Unternehmens fest. Die folgenden Kriterien gelten verbindlich für juristische Personen. Bei Einzelfirmen dienen sie nicht der Insolvenzreife-Prüfung, sondern als Entscheidungshilfe, ob und wie der Geschäftsbetrieb verantwortungsvoll fortgeführt werden kann.

Prüfpunkte für juristische Personen

  • Überschuldung (§ 19 InsO)
    Abgleich der Vermögenswerte mit den Verbindlichkeiten. Prüfung, ob eine rechnerische Überschuldung besteht und ob eine positive Fortführungsprognose diese aufheben kann.
 
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
    Vorausschauende Liquiditätsplanung über einen angemessenen Zeitraum. Feststellung, ob künftig fällige Zahlungen voraussichtlich nicht vollständig geleistet werden können.
 
  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
    Prüfung, ob fällige Zahlungen innerhalb von drei Wochen nicht mehr vollständig geleistet werden können. Klare gesetzliche Schwelle zur Insolvenzreife.

Hinweis für Einzelfirmen:

Diese Kriterien gelten hier nicht verbindlich, können aber zur persönlichen Entscheidungsgrundlage genutzt werden – insbesondere, um zu beurteilen, ob eine Fortführung noch tragbar ist oder ob eine geordnete Beendigung sinnvoller ist.

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