1
Eingangsabfrage
2
Kontoinhaber
3
Pfändungsfreier Betrag
4
Laufende Leistungen
5
Einmalige Zahlungen

I Angaben zur Bescheinigung der bescheinigenden Person oder Stelle

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II Angaben zum Kontoinhaber und Pfändungsschutzkonto

Angaben zum Kontoinhaber

Angaben zum Pfändungsschutzkonto

III Ermittlung des pfändungsfreien Betrags

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird systemseitig gemäß der jeweils gültigen Pfändungstabelle automatisch gesetzt. Das Feld ist nicht bearbeitbar.

1.560,00

Unterhalts- / leistungsberechtigte Personen

Maximal 5 unterhaltsberechtigte Personen können berücksichtigt werden.

Erhöhungsbetrag für unterhaltspflichtige Personen

Der Erhöhungsbetrag wird automatisch anhand der Anzahl der berücksichtigten Personen berechnet.

Anzahl der zu berücksichtigenden Personen: 0
Betrag für die 1. Person: 585,23 €
Betrag je weitere Person (ab 2.): 326,04 €
Erhöhungsbetrag: 0,00 €

Nachweis liegt vor in Form von

Hinweis: Der Nachweis ist der bescheinigenden Stelle zur Prüfung vorzulegen.

IV Laufende Geldleistungen

Laufende Geldleistungen

Hier tragen Sie regelmäßige Zahlungen ein, die Sie monatlich erhalten und den Grundfreibetrag übersteigen. Tragen Sie hier nur Beträge ein, die als regelmäßige Leistung gezahlt werden (monatlich). Einmalige Zahlungen gehören nicht hierhin.

Art der regelmäßigen Leistung

Zusätzliche Leistungen wegen Krankheit oder Behinderung

Tragen Sie hier nur dann etwas ein, wenn in Ihrem Bescheid ein zusätzlicher Betrag ausdrücklich genannt ist.

Art der laufenden Geldleistung

Hier können Sie regelmäßige monatliche Zahlungen eintragen, die Sie für sich selbst erhalten und die nicht normales Arbeitseinkommen sind. Hier dürfen nur unpfändbare Bezüge eingetragen werden.

Unpfändbare Bezüge

Kindergeld

Für jedes Kind bitte einen Eintrag:

Kind 1

Bei Nachweis durch Kontoauszug muss der Betrag mit dem eingetragenen Betrag übereinstimmen.

Weitere regelmäßige Geldleistungen für Kinder

Diese Angaben werden nur einmal erfasst und gelten ergänzend zur Kind-Erfassung oben.

Weitere regelmäßige Geldleistungen für Kinder
Weitere regelmäßige Geldleistung für das Kind selbst

Diese Zahlungen betreffen Geld für das Kind, nicht Ihre eigene Unterhaltspflicht.

Hinweis: Tragen Sie hier nur Zahlungen ein, die Sie erhalten. Unterhaltspflichten, die Sie selbst erfüllen (Natural- oder Barunterhalt), werden nicht hier, sondern bereits beim Freibetrag berücksichtigt.

V Einmalige Zahlungen (Freibeträge)

1. Einmalige Sozialleistungen

2. Einmalige Geldleistungen nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften

3. Nachzahlung laufender Leistungen (einmalige Auszahlung)

Hier werden Nachzahlungen erfasst, die eigentlich laufende Leistungen betreffen, aber als Einmalbetrag ausgezahlt wurden.

4. Nachzahlung sonstiger laufender Geldleistungen oder Arbeitseinkommen bis 500 €

Dieser Punkt gilt nur, wenn der Nachzahlungsbetrag maximal 500 € beträgt.

5. Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

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