Die Regelinsolvenz bietet Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, sich von Schulden zu befreien und unter bestimmten Bedingungen wirtschaftlich neu zu starten. Sie richtet sich insbesondere an Personen mit mehr als 19 Gläubigern oder solchen mit Schulden aus Arbeitsverhältnissen. Ziel ist es, eine geregelte Abwicklung der Schulden zu ermöglichen und, wenn möglich, den wirtschaftlichen Fortbestand oder einen Neuanfang zu gewährleisten.
Die folgenden Abschnitte beschreiben die wichtigsten Grundlagen der Regelinsolvenz für Selbstständige und Freiberufler. Für eine noch umfassendere Erklärung des Themas findest du im letzten Abschnitt ein Schritt-für-Schritt-Video, das den gesamten Prozess der Regelinsolvenz detailliert veranschaulicht.
Damit ein Regelinsolvenzverfahren eingeleitet werden kann, muss ein Insolvenzgrund vorliegen, etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Der Antrag erfordert eine umfassende Bestandsaufnahme der geschäftlichen und privaten Finanzen. Dazu gehören eine detaillierte Aufstellung aller Gläubigerforderungen, wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen sowie des vorhandenen Vermögens, einschließlich Immobilien, Maschinen und Warenvorräten. Zudem müssen alle relevanten Verträge und Verbindlichkeiten, etwa gegenüber Arbeitnehmern, Krankenkassen oder dem Finanzamt, dokumentiert werden.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind entscheidend, da fehlerhafte oder unwahre Angaben zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen können.
Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft ein vom Gericht bestellter Gutachter, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens erfüllt sind. Diese Prüfung umfasst unter anderem die wirtschaftliche Lage des Schuldners, die Frage, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist, sowie die Einschätzung der Verfahrenskosten. Im Eröffnungsbeschluss übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltung des Vermögens. Er prüft alle Forderungen, verwertet pfändbares Vermögen und setzt bestehende Verträge soweit notwendig außer Kraft. In bestimmten Fällen können gesunde Betriebsteile auf eine neue Gesellschaft übertragen werden (sogenannte „übertragene Sanierung“), während nicht rentable Teile abgewickelt werden.
Unter bestimmten Bedingungen kann eine selbstständige Tätigkeit während der Insolvenz fortgeführt werden. Dabei ist der Schuldner verpflichtet, seine Einnahmen offen zu legen und vereinbarte Beträge zur Tilgung der Schulden abzuführen. Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich nach fiktiven Einkommenstabellen, die Faktoren wie Berufsbild, Berufserfahrung, Ausbildung und regionale Besonderheiten berücksichtigen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Unternehmen abzuwickeln und als Angestellter eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Die endgültige Entscheidung hängt von der wirtschaftlichen Lage sowie den Vorgaben des Insolvenzverwalters ab.
Nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner bestimmten Verpflichtungen nachkommen muss. Dazu gehören die Erzielung eines angemessenen Einkommens, die Anzeige eines Wohnortwechsels sowie die Vermeidung neuer unangemessener Verbindlichkeiten. Zudem müssen Erbschaften und wertvolle Schenkungen zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.
Nach spätestens drei Jahren kann die Restschuldbefreiung gewährt werden, sofern keine Verstöße gegen die Obliegenheiten vorliegen. Bestimmte Schulden, etwa aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen, Unterhaltsrückständen oder Geldstrafen, bleiben jedoch auch nach der Insolvenz bestehen.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gemacht, unter anderem im Online-Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Auch Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA greifen auf diese Informationen zu und hinterlegen den Eintrag in ihren Datenbanken. Nach erfolgreichem Abschluss wird das Insolvenzverfahren sechs Monaten nach der Restschuldbefreiung aus der SCHUFA gelöscht.
Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, etwa durch falsche Angaben oder unangemessene Verbindlichkeiten, können hingegen dazu führen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird und die Schulden bestehen bleiben.
Um Fehler bei der Antragstellung und während des Insolvenzverfahrens zu vermeiden, kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein.
Experten unterstützen bei der strategischen Planung, der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Verhandlung mit Gläubigern. Insbesondere in komplexen Fällen, etwa wenn eine Fortführung des Unternehmens angestrebt wird, kann professionelle Begleitung den Ablauf erleichtern und die Erfolgsaussichten verbessern.
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