Verbraucherinsolvenz ist ein Verfahren, das Menschen hilft, ihre Schulden loszuwerden, wenn sie nicht mehr zahlen können. Es ist gesetzlich geregelt und ermöglicht es den Betroffenen, einen Neuanfang zu machen. In Deutschland müssen Schuldner einen Antrag stellen und eine bestimmte Zeit lang einen Teil ihres Einkommens zur Rückzahlung ihrer Schulden verwenden. Nach dieser Zeit können sie von den restlichen Schulden befreit werden.
Die folgenden Abschnitte beschreiben die wichtigsten Grundlagen der Regelinsolvenz für Selbstständige und Freiberufler. Für eine noch umfassendere Erklärung des Themas findest du im letzten Abschnitt ein Schritt-für-Schritt-Video, das den gesamten Prozess der Regelinsolvenz detailliert veranschaulicht.
Um einen Neuanfang zu wagen, ist es wichtig, die Vergangenheit hinter sich zu lassen und sich über die eigene Situation im Klaren zu sein. Der erste Schritt besteht darin, die Unterlagen zu ordnen. Folgende Maßnahmen können dabei unterstützen:
Es ist auch möglich, sich ohne ein Insolvenzverfahren mit den Gläubigern zu einigen. Der Schuldner unterbreitet den Gläubigern einen Vorschlag, wie er die Schulden begleichen möchte. Dabei gibt es unterschiedliche Optionen:
Die Gläubiger haben 4 Wochen, um zu antworten. Lehnt ein Gläubiger ab oder antwortet er nicht, ist der Einigungsversuch gescheitert.
Wenn eine Einigung außerhalb des Gerichts nicht gelingt, ist es ratsam, sich mit einem Fachmann auszutauschen, um die weiteren Möglichkeiten zu besprechen. Ein Gespräch mit einer kompetenten Stelle kann dabei helfen, die nächsten Schritte zu planen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder eine anerkannte Schuldnerberatung können helfen.
Das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuch wird von der geeigneten Stelle bescheinigt. Ebenfalls erfolgt der Hinweis, ob ein gerichtlicher Einigungsversuch sinnvoll ist.
Der Insolvenzantrag ist sorgfältig auszufüllen, ansonsten ist die Restschuldbefreiung gefährdet.
Ein präzise ausgefüllter Antrag ist die Grundlage für eine rechtssichere Entschuldung und vermeidet unnötige Komplikationen im Verfahren.
Ein Privatinsolvenzverfahren kostet in der Regel zwischen 1.700,00 € und 2.500,00 €.
Die Höhe der Kosten hängen von Eurem verwertbaren Vermögen im gesamten Insolvenzverfahren ab.
Die Begleichung der Kosten müssen vor Antragstellung von Euch geklärt werden.
Das Gericht prüft die Kostenübernahme durch Dritte wie dem Ehegatten oder Lebensgefährten.
Freiwillig können Eure Freunde oder Verwandte die Kosten übernehmen.
Die dreijährige Privatinsolvenz beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts und der Zuteilung eines Treuhänders.
Der Treuhänder verwertet das vorhandene Vermögen und zieht die pfändbaren Bezüge ein.
Die Gläubiger dürfen nicht mehr vollstrecken, und das Bankkonto wird freigegeben.
Von einem pfändbaren Einkommen oder dem eingezogenen Vermögen werden zunächst die Verfahrenskosten beglichen.
Die Bekanntmachung der Privatinsolvenz erfolgt im Internet. Die Schufa hat Zugriff auf diese Daten und hinterlegt das eröffnete Insolvenzverfahren in ihrer Datenbank.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase. Es besteht die Möglichkeit, aus dem verbleibenden Einkommen Rücklagen zu bilden.
In der Wohlverhaltensphase müssen bestimmte Pflichten erfüllt werden, um eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Dazu gehören:
In der Wohlverhaltensphase müssen alle Pflichten eingehalten werden. Bei Verstößen kann die Restschuldbefreiung versagt werden, und die Schulden bleiben bestehen.
Gründe für die Versagung sind unter anderem:
Nach einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren in der Privatinsolvenz wird die Wohlverhaltensphase aufgehoben und die Restschuldbefreiung erteilt.
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