Verbraucherinsolvenz
Verbraucherinsolvenz ist ein Verfahren, das Menschen hilft, ihre Schulden loszuwerden, wenn sie nicht mehr zahlen können. Es ist gesetzlich geregelt und ermöglicht es den Betroffenen, einen Neuanfang zu machen. In Deutschland müssen Schuldner einen Antrag stellen und eine bestimmte Zeit lang einen Teil ihres Einkommens zur Rückzahlung ihrer Schulden verwenden. Nach dieser Zeit können sie von den restlichen Schulden befreit werden.
Die folgenden Abschnitte beschreiben die wichtigsten Grundlagen der Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen. Für eine noch umfassendere Erklärung des Themas findest du im letzten Abschnitt ein Schritt-für-Schritt-Video, das den gesamten Prozess der Verbraucherinsolvenz detailliert veranschaulicht.
Vergangenheit abschliessen
Um einen Neuanfang zu wagen, ist es wichtig, die Vergangenheit hinter sich zu lassen und sich über die eigene Situation im Klaren zu sein. Der erste Schritt besteht darin, die Unterlagen zu ordnen. Folgende Maßnahmen können dabei unterstützen:
- Gläubigerforderungen sortieren: Offenen Forderungen nach Gläubiger und höchstem Stand sortieren. Gesamtforderung ermitteln
- Zahlungsverpflichtungen erfassen: Alle laufenden Verpflichtungen erfassen, zum Beispiel Miete, Unterhalt oder Dauerschuldverhältnisse.
- Vermögensaufstellung erstellen: Hierzu zählen alle Vermögenswerte, die einen finanziellen Wert haben, wie Bargeld, Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände.
Aussergerichtlicher Einigungsversuch
Es ist auch möglich, sich ohne ein Insolvenzverfahren mit den Gläubigern zu einigen. Der Schuldner unterbreitet den Gläubigern einen Vorschlag, wie er die Schulden begleichen möchte. Dabei gibt es unterschiedliche Optionen:
- Einmalzahlung: Ein Teilbetrag mit einer Zahlung soll zur Erledigung der Gesamtschulden dienen.
- Ratenzahlung: Ein Plan, um die Schulden nach und nach zu bezahlen.
- Flexibler Nullplan: Ein Plan, der sich nach dem Einkommen des Schuldners richtet und nicht länger als 3-Jahre dauert.
Die Gläubiger haben 4 Wochen, um zu antworten. Lehnt ein Gläubiger ab oder antwortet er nicht, ist der Einigungsversuch gescheitert.
- Beim Scheitern bleibt der Weg für das gerichtliche Insolvenzverfahren offen.
Ergebnisbesprechung im persönlichen Gespräch
Wenn eine Einigung außerhalb des Gerichts nicht gelingt, ist es ratsam, sich mit einem Fachmann auszutauschen, um die weiteren Möglichkeiten zu besprechen. Ein Gespräch mit einer kompetenten Stelle kann dabei helfen, die nächsten Schritte zu planen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder eine anerkannte Schuldnerberatung können helfen.
Das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuch wird von der geeigneten Stelle bescheinigt. Ebenfalls erfolgt der Hinweis, ob ein gerichtlicher Einigungsversuch sinnvoll ist.
Zukunft gestalten
- Antrag auf Restschuldbefreiung: Ziel ist die Befreiung von allen nicht bezahlten Schulden.
- Abtretungserklärung: Das pfändbare Einkommen wird an einen Treuhänder abgetreten.
- Vermögensübersicht: Eine vollständige Darstellung der finanziellen Situation.
- Gläubigerliste: Eine Liste aller Gläubiger und ihrer Forderungen.
- Besteht die Möglichkeit eines gerichtlichen Einigungsversuchs sind weitere Unterlagen vorzulegen.
Grundlage für den Erfolg
Der Insolvenzantrag ist sorgfältig auszufüllen, ansonsten ist die Restschuldbefreiung gefährdet.
- Insbesondere keine falschen Angaben bei Vermögenswerten (z. B. Vermögensrechten, Einkommen, Immobilien oder anderen finanziellen Ressourcen).
- legt ein besonderes Augenmerk auf eine vollständige Gläubigerliste
- unterlasst es Gläubiger absichtlich nicht anzugeben.
Ein präzise ausgefüllter Antrag ist die Grundlage für eine rechtssichere Entschuldung und vermeidet unnötige Komplikationen im Verfahren.
Kosten des Insolvenzverfahrens
Ein Privatinsolvenzverfahren kostet in der Regel zwischen 1.700,00 € und 2.500,00 €.
Die Höhe der Kosten hängt vom verwertbaren Vermögen im gesamten Insolvenzverfahren ab.
Die Begleichung der Kosten muss vor Antragstellung geklärt werden.
Das Gericht prüft die Kostenübernahme durch Dritte wie Ehegatten oder Lebensgefährten.
Freiwillig können auch Freunde oder Verwandte die Kosten übernehmen.
- Wenn die Verfahrenskosten nicht aufgebracht werden können, besteht die Möglichkeit, einen Stundungsantrag zu stellen.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die dreijährige Privatinsolvenz beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts und der Zuteilung eines Treuhänders.
Der Treuhänder verwertet das vorhandene Vermögen und zieht die pfändbaren Bezüge ein.
Die Gläubiger dürfen nicht mehr vollstrecken, und das Bankkonto wird freigegeben.
Von einem pfändbaren Einkommen oder dem eingezogenen Vermögen werden zunächst die Verfahrenskosten beglichen.
Die Bekanntmachung der Privatinsolvenz erfolgt im Internet. Die Schufa hat Zugriff auf diese Daten und hinterlegt das eröffnete Insolvenzverfahren in ihrer Datenbank.
Abschluss des Insolvenzverfahrens
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase. Es besteht die Möglichkeit, aus dem verbleibenden Einkommen Rücklagen zu bilden.
- Aus verbleibendem Einkommen: Rücklagen bilden und den Lebensunterhalt sichern.
- Treuhänder erhält aus:
Obliegenheitspflichten für die Restschuldbefreiung
In der Wohlverhaltensphase müssen bestimmte Pflichten erfüllt werden, um eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Dazu gehören:
- die Erwerbsobliegenheit (im Falle von Arbeitslosigkeit ist eine Arbeitssuche erforderlich),
- die Abgabe der Hälfte einer Erbschaft und Schenkung,
- die Anzeige eines Wohnsitzwechsels,
- der Wechsel des Arbeitsplatzes
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- Das Einhalten dieser Pflichten ist entscheidend, um das Verfahren erfolgreich abzuschließen.
Versagungsgründe der Restschuldbefreiung
In der Wohlverhaltensphase müssen alle Pflichten eingehalten werden. Bei Verstößen kann die Restschuldbefreiung versagt werden, und die Schulden bleiben bestehen.
Gründe für die Versagung sind unter anderem:
- Gläubigerbenachteiligung durch falsche oder unvollständige Angaben
- Verstöße gegen die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht sowie die Erwerbsobliegenheit (z. B. keine Arbeitssuche bei Arbeitslosigkeit)
- Nichtangabe von Vermögenswerten wie Erbschaften, teure Geschenke oder Gewinnen
- Aufnahme neuer unangemessener Verbindlichkeiten.
- Die Folgen einer Versagung der Restschuldbefreiung bedeuten, dass die Schulden bestehen bleiben
Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Nach einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren in der Privatinsolvenz wird die Wohlverhaltensphase aufgehoben und die Restschuldbefreiung erteilt.
- Sofern die gestundeten Verfahrenskosten nicht beglichen wurden, werden diese fällig.
- Auf Antrag kann die Rückzahlung ausgesetzt oder einkommensabhängig zurückgezahlt werden.
- Nach spätestens 48 Monaten können eventuell nicht zurückgezahlte Kosten erlassen werden. Das beendete Insolvenzverfahren wird 6 Monate später aus der Schufa gelöscht.
Schritt für Schritt Video
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